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Ablauf der Psychotherapie

Ablauf des Erstgesprächs

Nach dem ersten Kontakt per Telefon, Mail oder Kontaktformular findet ein Erstgespräch (50min im Einzelsetting, 90min im Paar- oder Familiensetting) in meiner psychotherapeutischen Praxis in Wien statt.

Das Gespräch dient einem ersten Kennenlernen und ich versuche, mir einen Überblick über Sie und

Ihre Anliegen zu machen. Des Weiteren besprechen wir die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie.

Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Sitzungen, die Häufigkeit, meine Verschwiegenheitserklärung etc.


Das Gespräch soll auch Ihnen die Möglichkeit zum Hineinfühlen geben – fühlen Sie sich wohl bei mir und möchten

Sie meine Begleitung für ein Stück Ihres Weges, oder möchten Sie sich lieber woanders hinwenden.


Der Tarif für ein Erstgespräch weicht nicht von jenem einer normalen Sitzung ab.

Kostenrückerstattung

Da ich derzeit noch in Fachausbildung unter Lehrsupervision bin, ist eine Rückerstattung durch die
Krankenkasse leider nicht möglich. Als Ausgleich für die fehlende Kostenerstattung biete ich
meine Sitzungen zu dementsprechend reduzierten Tarifen an.

Absagen und Terminverschiebungen

Ein Absagen der Sitzung ist bis zu 48h vor dem Termin möglich. In diesem Fall wird der Termin nicht in Rechnung gestellt. Geschieht diese Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet. Bei  Zu-Spätkommen ist leider keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, welche unter § 15 des Psychotherapiegesetzes gesetzlich geregelt ist.
Erfahren Sie mehr darüber unter: Rechtsinformationssystem des Bundes
 

Ablauf des Erstgesprächs

Nach dem ersten Kontakt per Telefon, Mail oder Kontaktformular findet ein Erstgespräch (50min) in meiner Praxis statt.

Das Gespräch dient einem ersten Kennenlernen und ich versuche, mir einen Überblick über Sie und

Ihre Anliegen zu machen. Des Weiteren besprechen wir die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie.

Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Sitzungen, die Häufigkeit, meine Verschwiegenheitserklärung etc.


Das Gespräch soll auch Ihnen die Möglichkeit zum Hineinfühlen geben – fühlen Sie sich wohl bei mir und möchten

Sie meine Begleitung für ein Stück Ihres Weges, oder möchten Sie sich lieber woanders hinwenden.


Der Tarif für ein Erstgespräch weicht nicht von jenem einer normalen Sitzung ab.

Kostenrückerstattung

Da ich derzeit noch in Ausbildung unter Supervision bin, ist eine Rückerstattung durch die
Krankenkasse leider nicht möglich. Als Ausgleich für die fehlende Kostenerstattung biete ich
meine Sitzungen zu dementsprechend reduzierten Tarifen an.

Absagen und Terminverschiebungen

Ein Absagen der Sitzung ist bis zu 48h vor dem Termin möglich. In diesem Fall wird der Termin nicht in Rechnung gestellt. Geschieht diese Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet. Bei  Zu-Spätkommen ist leider keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, welche unter § 15 des
Psychotherapiegesetzes gesetzlich geregelt ist.
Erfahren Sie mehr darüber unter: Rechtsinformationssystem des Bundes
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer

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